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Bewährungsstrafen für SchänderInnen des Jüdischen Gedenksteins in Frankfurt (Oder)

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Die Fünf Angeklagten wegen der Schändung des Jüdischen Gedenksteins: G., K., B., S. und R., Foto: Erik Hesse

In Frankfurt (Oder) kursiert seit langem ein Gerücht das den Umgang mit rechtsextremistischen Gewalttaten in der Stadt betrifft: „Du kannst alles machen, Du musst deine rechtsextreme Haltung offen zu geben und sagen du warst betrunken“. Dies scheint sich auch in folgendem Fall zu bestätigen. Am Mittwoch liess das Frankfurter Amtsgericht fünf TäterInnen, die am 9. November vergangenen Jahres den Gedenkstein für die Frankfurter Synagoge schändeten mit Bewährungsstrafen bzw. zwei Verwarnung laufen.

Angeklagt wurden in dem Verfahren wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe die zwei 19 Jährigen Janko G. und Sebastian Torsten B. sowie der 15jährige Andy K. als auch zwei Mädchen die 16jährige Moniek S. und die 14jährige Jenny R.. Die fünf hatten sich offen zur rechten Szene bekannt und die Tat eingeräumt.

Gegen mehrere von ihnen hatte die Polizei bereits am 9. November Platzverweise verhängt, um sie an der Störung eines Schweigemarsches vom Gedenkstein zum Haus der jüdischen Gemeinde der Oderstadt zu hindern. Nach Abschluss der Gedenkveranstaltung seien sie zurückgekehrt und hätten Kränze und Blumen von dem Stein getreten und haben auf den Stein uriniert.

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S., R., Foto: Erik Hesse

Moniek S. erklärte während der Gerichtsverhandlung unverholen sich über die Antifa und den Umzug der Trauergäste zur Jüdischen Gemeinde lustig gemacht zu haben.

"In der Stadt ist ne Judenversammlung wurde uns gesagt" gab Jenny R. als Begründung für ihr Interesse an der Gedenkveranstaltung an. An ihrer rechtsextremen Gesinnung wollte sie keinen Zweifel lassen: "Tja, wahrscheinlich wollten wir zeigen, dass wir nichts von Juden halten“. Bereits kurz nach der Festnahme äußerte sie gegenüber der Polizei: "Ich wollte es einfach. Die Juden haben sich nicht ordentlich benommen. Die Juden sind selbst schuld, sie haben Hitler nicht an der Wiener Kunsthochschule studieren lassen“. Auf die Frage des Staatsanwalts woher sie das habe, antwortete sie: „Das hab ich aus dem Geschichtsunterricht. Wir wollten der Gruppe [die Rede ist von dem Gedenkumzug Richtung jüdische Gemeinde] hinter her, um dann vielleicht welche einzeln anzutreffen (…) und zu verprügeln."

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K., Foto: Erik Hesse

Bei der Befragung durch Staatsanwalt Neff nannte sie auch Namen von weiteren Teilnehmern der Schändung: unter ihnen Guido S. und Mario S., die in einer anderen Gruppe aktiv wurden.

Nach eigenen Aussagen will die Schülerin der Frankfurter Sportschule „Deutsche Meisterin" im Schiessen werden. Erschreckend ist nur, dass sie auch bei ihrer Tatschilderung vom „Wegschiessen der Kränze“ am Gedenkstein sprach als sie diese zusammen mit ihrer Cousine Moniek S. weggetreten hat.

Auch der fünfte Teilnehmer der Schändung Andy K. versteckte sich nicht mit seiner Motivation: "Wir haben probiert, die auf die Schnauze zu hauen, aber dit hat nich so richtig geklappt – wegen dem Sixpack Bullen“

"Das war kein spontaner Entschluss", sagte Staatsanwalt Michael Neff in seinem Plädoyer. Zugleich ließ er keinen Zweifel daran, dass bei einer Verurteilung nach dem Erwachsenenstrafrecht mit Haftstrafen zu rechnen gewesen wäre.

Der Vorfall hatte bundesweit Entsetzen und Unverständnis ausgelöst. Das Urteil gegen die fünf jungen Frankfurter ist noch nicht rechtskräftig.

Michal Stachura | 11.01.07 14:06 | Permalink

Kommentare

Werft man einen Blick auf das ALter! Auch Linksextreme hätte man in so jungen Jahren kaum bestraft. Vielleicht habt ihr ja recht das es allgemein so ist wie ihr schreibt, aber hier seit ihr wohl etwas paranoid.

Verfasst von: john | 11.01.07 16:33

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