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Schon wieder Urteil wegen durchgestrichenem Hakenkreuz

Offenbar scheint hinter der Urteilspraxis gegen Antifaschistische Symbole System zu stecken. Die Verurteilungen beginnen sich zu häufen:

"Heute hat das AG Stuttgart einen Händler zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Aufnäher mit einem Hakenkreuz im Verbotsschild bzw. einem Hakenkreuz, das unter der Überschrift 'Halte Deine Umwelt sauber' in den Mülleimer befördert wird, verkauft hatte. Das AG Stuttgart hat sich damit offensichtlich der hier bereits erwähnten Rechtsprechung des AG Tübingen angeschlossen."
Quelle: Der Staat, das Recht und mehr … "Blog Archive " Anti-Nazi-Button und der § 86a StGB - III

Siehe auch:
OST:BLOG - Urteil: Durchgestrichenes Hakenkreuz strafbar
OST:BLOG - Strafanzeige gegen "Du bist Deutschland"

A.S.H. | 08.12.05 13:09 | Permalink

Kommentare

Ich finde sowtwas ungeheuerlich oder? Ich meine die Aussage des durchgestrichende Hakenkreuz ist doch international die selbe und allgemein verständlich. Wie kann man da dieses Symbol als "verfassungswiedrig" einstufen. In unserer Gesellschaft wird doch von allen Anti-rassismus und -nationalismus verlangt oder zu mindest erwartet.
Klar ein Hakenkreuz ist und wird es immer bleiben , aber dennoch sollte man da grenzen ziehen.

Verfasst von: pablo lavin | 24.01.06 10:41

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