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Strafanzeige gegen "Du bist Deutschland"

Mit dem Werbespot "Du bist Deutschland“, der derzeit bei mehreren deutschen Fernsehsendern ausgestrahlt wird, beschäftigt sich jetzt die Tübinger Staatsanwaltschaft. Martin Jung und zwei weitere Organisatoren der Veranstaltungsreihe Club Zatopek im Tübinger Club Voltaire haben Strafanzeige erstattet. Stein des Anstoßes ist ein Ausschnitt des Werbespots auf dem drei Hakenkreuze zu sehen sind. Zwei davon sind durchgestrichen, eines wird von einer Faust zerschlagen. Das dritte taucht bereits an früherer Stelle im Spot auf. Für Martin Jung ein Verstoß gegen Paragraph 86a des Strafgesetzbuches. Der verbietet, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Zwar richten sich die Symbole im Spot gegen den Nationalsozialismus, aber die Szene sei nur anderthalb Sekunden lang zu sehen, so Martin Jung. "Vor allem bei dem Hakenkreuz mit der Faust steht noch jemand vor der Faust, so dass man sie nicht erkennen kann.

Erst kürzlich wurde vom Amtsgericht Tübingen ein Student zu einer Strafe von 200 Euro verurteilt, weil er bei einer Demo gegen Burschenschafter einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz trug. Ob die Staatsanwaltschaft auch diesmal ihre "vorbildlich antifaschistischen" Maßstäbe einhält in dem es Täter und Opfer über einen Kamm schert, ist fraglich.

Siehe dazu auch Ostblog-Beitrag "Urteil: Durchgestrichenes Hakenkreuz strafbar"

Quelle:
http://kommunikationsguerilla.twoday.net/stories/1176974/

Michal Stachura | 22.11.05 12:54 | Permalink

Kommentare

Saubere Aktion!
Schafft eins, zwei, drei, viele Kommunikationsguerillas! ;)

Verfasst von: palomino | 22.11.05 14:09

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