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Verfassungsschutzbericht 2011 darf in der jetzigen Form nicht mehr weiter verbreitet werden.

Verfassungsschutzbericht 2011 darf in der jetzigen Form nicht mehr weiter verbreitet werden.

Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern hat in den von ihm herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2011 mehrere linke Jugendprojekte aus Mecklenburg-Vorpommern als Veranstaltungsorte von angeblichen „linksextremistischen“ Aktivitäten erwähnt. Dabei handelt es sich u. a. um das Peter-Weiss-Haus und das „Café Median“ in Rostock sowie das „Internationale Kultur- und Wohnprojekt (IKuWo)“ aus Greifswald. Zwar wurden diese Projekte nicht selbst ausdrücklich als „linksextremistisch“ bezeichnet. Allerdings erweckte die Art und Weise der Darstellung, vor allem die Häufigkeit der Nennung der Projekte, bei dem unbefangenen Leser den Eindruck, dass sie verfassungsfeindlich seien.

Die daraufhin von der Kanzlei Hummel Kaleck im Auftrag der oben genannten Projekte geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren waren erfolgreich. Mit Beschluss vom 23. Januar 2013 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin (Aktenzeichen: 1 B 824/12; 1 B 825/12; 1 B
845/12) festgestellt, dass die Erwähnung der Projekte in dem Verfassungsschutzbericht 2011 rechtswidrig ist und dem Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern gleichzeitig untersagt, den Verfassungsschutzbericht 2011, soweit dort die Projekte weiter genannt sind, zu verbreiten oder sonst der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat damit die Einschätzung der Antragsteller geteilt, dass sie durch ihre Erwähnung in dem Verfassungsschutzbericht an dessen negativer Stigmatisierungswirkung teilhaben und dass es keinen Grund dafür gibt, Projekte, die selber nicht als verfassungsfeindlich eingestuft werden, in den Verfassungsschutzbericht aufzunehmen.

Rechtsanwalt Peer Stolle, der die Verfahren für die drei Projekte geführt hat erklärte dazu:

„Das Verwaltungsgericht Schwerin hat uns vollumfänglich Recht gegeben.
Die Entscheidung verdeutlicht noch einmal, dass auch der Verfassungsschutz in seiner Arbeit an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Versuch, wertvolle und unverzichtbare zivilgesellschaftliche Arbeit von Jugendprojekten in M-V zu diskreditieren, ist gescheitert“.

Über den ebenfalls am Verwaltungsgericht Schwerin anhängigen Antrag der Punk-Band „Feine Sahne Fischfilet“, die ebenfalls von der Kanzlei Hummel Kaleck vertreten wird, ist noch nicht entschieden worden.

Schon im Jahr 2010 hat der Brandenburger Verfassungsschutz versucht, linke Jugendprojekte durch deren Erwähnung im Verfassungsschutzbericht zu diskreditieren. Auch dort waren die Gerichtsverfahren erfolgreich.

Quelle: Pressemitteilung HUMMEL KALECK Rechtsanwälte | Fachanwälte

A.S.H. | 24.01.13 18:03 | Permalink