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Hartz IV bekommt eins auf die Fresse...

...und die dafür Verantwortlichen (Rot-Grün unter kräftiger Mithilfe von Union und FDP) gleich mit.

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“

Zur Erinnerung: In Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz steht der angeblich wichtigste Satz dieser rechtlichen und politischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Und wie so oft in letzter Zeit, waren es nicht „unsere Volksvertreter“ im Bundestag oder die bürgerlichen Medien oder eine starke Linke oder eine, wie auch immer aussehende, außerparlamentarische Opposition, die den Bruch eines bedeutenden Grundrechts stoppte. Es war erst die letzte Instanz, ein Gericht in Karlsruhe, Schloßbezirk 3.

Demokratie sieht anders aus.

A.S.H. | 09.02.10 16:32 | Permalink