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Schäuble und der Staat steh'n Kopf

Die Zeit hat diese Woche dem GröIMaZ (in Anlehnung an den von Schäuble zitierten „GröFaZ“) viel Platz eingeräumt.
Schäubles Artikel basiert auf der Rede, die er am 07.11.2007 auf der Justizpressekonferenz in Karlsruhe gehalten hat. Die Stelle mit dem „GröFaZ“ hat er jedoch, wohl der Seriosität wegen, gestrichen.

Schäuble gibt uns eine Einführungsvorlesung in Staatslehre, natürlich in der Begrenztheit, wie er Staat versteht. Der Staat ist Freund und Helfer des freiheitsliebenden Bürgers.
„... Natürlich muss der Staat innerhalb klarer rechtsstaatlicher Grenzen handeln und darf nicht in einem rechtsfreien Raum oder einer Grauzone agieren. Weil das so ist, sind wir gefordert, die Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen zu schaffen ...“
„Ich verstehe ... nicht, ... dass bestimmte Grundrechtseingriffe von vornherein nur zur Strafverfolgung, aber unter keinen Umständen gesetzlich zur Vorbeugung vorgesehen werden dürfen.“ In der aktuellen Diskussion in Deutschland würde „ ... ein Gegensatz konstruiert zwischen der an Freiheit und Autonomie des Einzelnen orientierten Logik des liberalen Rechtsstaats und der an Sicherheit und Effizienz orientierten Logik eines dem Rechtsstaat entgegengesetzten Präventionsstaates. Der idyllischen, vorstaatlichen und vorrechtlich konstruierten Freiheit [Beachte die vielen Adjektive, die das Substantiv erläutern! - d.] des Einzelnen wird der freiheitsbedrohende Staat gegenübergestellt, der selbst noch im demokratischen Gesetzgeber verkörpert ist.“ Das versteht er nicht.
Der vorbeugende, präventive, autoritäre Staat soll glücklich machen.

Wer noch mehr verträgt:
http://www.zeit.de/2007/47/Schaeuble-Rede?page=all

Nachtrag 29.11.2007:
14 Tage später meldete sich in der "Zeit" nun Rechts-Professor Grimm und erklärt dem Schäuble erstmal Artikel 1 des Grundgesetzes.

david | 18.11.07 15:00 | Permalink