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Onlinedemos erlaubt

"Online-Demos sind keine Gewalt, keine Nötigung, keine 'Drohung mit einem empfindlichen Übel', keine 'Datenveränderung'; auch eine Verurteilung als Ordnungswidrigkeit käme nicht in Betracht."

Aus der Presseerklärung von Libertad! zur Aufhebung des Urteils gegen einen der Initiatoren der ersten Online-Demonstration in Deutschland.

Damit wurde der Vergleich mit "dem Auslösen des Abzugs an einer Waffe" aus einem vorhergehenden Urteil zurückgewiesen und festgestellt, dass "die bloße Muskelinervation" des Mausklicks und der "auf die Taste gesenkte Finger" keine Gewalt und keine Drohung ist.

Mehr auf www.libertad.de

A.S.H. | 02.06.06 09:28 | Permalink

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