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Mumia Abu-Jamal wird medizinische Behandlung verweigert und mit Verlegung gedroht

PRESSEMITTEILUNG
Sonntag, 13.9.2015

US-Behörden verweigern Gefangenen lebensnotwendige Behandlung – Langzeitgefangener Mumia Abu-Jamal betroffen – seine Anwälte reichen Klage ein – Folge: drohende Strafverlegung Abu-Jamals

Mumia Abu-Jamal mit Hepatitis C diagnostiziert. Behandlung mit 95% Heilungschance möglich, wird ohne Begründung verweigert.

Pennsylvania, USA: Seit über 33 Jahren ist er nun inhaftiert – fast 29 Jahre lang im Todestrakt – und seit Anfang des Jahres ist er schwer erkrankt - der Journalist Mumia Abu-Jamal. Bewusstlos in der Zelle, Diagnose Zuckerschock, Gewichtsverlust von über 30 Kilo, Exzeme am ganzen Körper, weitere Bewusstlosigkeiten – dramatischer hätte die Gesundheitskrise des berühmten Langzeitgefangenen kaum sein können. Die Reaktion der Gefängnisbehörde von Pennsylvania: Mauern, Nicht-Behandeln, Kontaktsperre, Mauern. Keine Behandlung über Monate hinweg.

Die seit Jahren pro bono arbeitenden Anwälte Abu-Jamals reichten Antrag auf Antrag ein und erreichten schließlich das Mindeste: tatsächliche ärztliche Untersuchungen. Die Diagnose: Virulente Hepatitis C – eine Virus-Infektion mit jahrzehntelanger Inkubationszeit, an der Zehntausende von Gefangenen leiden. In Abu-Jamals Fall geht sie zurück auf die Blut-Transfusion nach seiner Verhaftung 1981. Sie ist inzwischen mit 95%iger Erfolgsquote behandelbar.

Diese Behandlung aber wird allen Gefangenen routinemäßig verweigert.
Einer der Gründe: Ein Grundrecht auf medizinische Versorgung für Gefangene in den USA existiert nicht. Ein anderer: US-amerikanische Pharma-Firmen verlangen für die Gesamtbehandlung zwischen 75 und 90tausend Dollar. Abu-Jamals Anwälte Bret Grote vom Abolitionist Law Center und Anwalt Robert Boyle haben gegen die unterlassene Hilfeleistung Ende August Klage eingereicht. Abu-Jamal hat im vergangenen Monat erneut 20 Kilo abgenommen und ist inzwischen so geschwächt, dass er nur noch wenige Stunden am Tag wach sein kann.

Statt einer ärztlichen Hilfeleistung wurde am Samstag, den 5. September, Abu-Jamals Zelle durchsucht, sein sämtlicher Besitz beschlagnahmt, in Kisten verpackt und abtransportiert – mithin signalisiert, dass der Gefangene ohne Angabe von Gründen verlegt werden soll.

Dieses Vorgehen in Abwesenheit des Gefangenen ist nicht nur eine Verletzung seiner wenigen Rechte, sondern angesichts seines Gesundheitszustandes eine unzumutbare Maßnahme.

Die Gefängnisbehörde muss vor Gericht Stellung zu der Klage nehmen.

Quelle und Kontakt:
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Bolk | 14.09.15 11:26 | Permalink