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Kirche vs. Pussy Riot: 18 Monate Strafkolonie für Nichts…

… ist ziemlich fett, aber bevor hier unsere westlichen Demokratie-Oberlehrer zu laut krähen, sollten Sie beispielsweise mal in das deutsche Strafgesetzbuch gucken, bei Kirche und Religion ist nämlich auch hierzulande Schluß mit Lustig:

§ 167 Störung der Religionsausübung

(1) Wer
1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder

2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Strafgesetzbuch, Besonderer Teil (§§ 80 - 358), 11. Abschnitt - Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166 - 168)

A.S.H. | 17.08.12 16:17 | Permalink