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Viel Lärm um nichts?!

Erstes Strafverfahren gegen Berliner Buchhändler eingestellt

Nach Durchsuchungen im Buchladen mit großem Polizeiaufgebot und der Anwendung verschärfter Sicherheitsmaßnahmen im Gerichtsverfahren auf die Prozessbesucher, wurde das erste Strafverfahren gegen den Geschäftsführer des Kreuzberger Buchladens oh21 am zweiten Verhandlungstag sang- und klanglos eingestellt. Selbst die Berliner Staatsanwaltschaft musste einsehen, dass die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte für die Anklage lieferte.

Die Anklageschrift gegen den Geschäftsführer lautete auf „Beihilfe zu Anleitung zu Straftaten“ und „Verstoß gegen das Waffengesetz“. Hintergrund der Gerichtsverhandlung ist eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen drei Berliner Buchhandlungen und Infoläden, die seit 2009 mehrfach von polizeilichen Durchsuchungen betroffen waren. Die Berliner Staatsanwaltschaft strebt mit den Verfahren an, die Buchhändler für die Inhalte von Flugblättern und Zeitschriften verantwortlich zu machen, die in ihren Läden ausliegen.

Sollte sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Position durchsetzen, könnten in Zukunft alle Buchhändler, Kneipenbesitzer oder Ladenbetreiber für die bei ihnen ausliegenden Flyer, Aufrufe und Zeitschriften haftbar gemacht werden. Man würde von ihnen verlangen, sich zur vorgeschalteten Znsursintanz staatlicher Behörden zu machen.
Der Ausgang des ersten Verfahrens hat nun gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Anliegen nicht so einfach durchkommt. Die nun erfolgte Einstellung könnte auch richtungsweisend für die weiteren Verfahren sein.

Weitere Informationen unter www.unzensiert-lesen.de

Quelle: PRESSEMITTEILUNG Initiative unzensiert.lesen

A.S.H. | 09.03.11 15:24 | Permalink