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Der irische Premier unerlaubt im Museum

von Jürgen Schneider

In zwei bedeutenden Kunstinstitutionen Dublins hingen am Dienstag plötzlich zwei Porträts an den Wänden, die den irischen Premier Brian Cowen in nicht sehr vorteilhaften Posen zeigten. Zur Verblüffung der Besucher tauchten die Werke eines zunächst unbekannten Künstlers in der National Gallery und in der Royal Hibernian Academy (RHA) auf. Die Leitung der National Gallery verstand keinen Spaß und rief die Polizei, als das Werk entdeckt wurde. Auf diesem ist ein auf der Toilette sitzender Premier zu sehen. »Es war nicht für die Ausstellung zugelassen, die Polizei ermittelt«, lautete der kurze Kommentar der Galerieoberen.

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C. Casby, Brian Cowen, Porträt (Detail)

Das Bild in der Royal Hibernian Academy zeigte den irischen Regierungschef im Profil und bis zur Taille nackt. Neben dem auf einen großzügigen Guinnesskonsum hinweisenden Bauchumfang sticht eine blaue Unterhose ins Auge, die der Porträtierte in der Hand hält. Wie in der National Gallery hatte der Künstler das Bild einfach neben andere Werke gehängt. Doch hier sah man davon ab, die Polizei zu rufen und verwies den unbekannten Meister auf den Wonnemonat Mai. Dann würden in der RHA Werke von Nachwuchskünstlern zu sehen sein. Einer Besucherin gefiel das Porträt so gut, dass sie es sofort kaufen wollte.

Der Künstler, der 35-jährige Dubliner C. Casby, hat sich mittlerweile gegenüber der Polizei als Maler der Porträts geoutet. Wie bekannt wurde, hat er auch Porträts von Bertie Ahern, dem Vorgänger Cowens, sowie von weiteren Politikern gemalt. Casby erklärte, er sehe in seinem Vorgehen einen Kommentar zur Funktionsweise moderner Medien und nicht einen Versuch, die Medien zu einem Kommentar zu bewegen. Der Künstler hatte per Email und Telefon mit den Machern der ›Ray D’Arcy Show‹, die auf Today FM ausgestrahlt wird, kommuniziert. In dem Sender waren Polizisten aufgekreuzt, »weil diejenigen, die an der Macht sind, Taten sehen wollen«.

Außer für die »Aufstachelung zum Hass« und für »Unsittlichkeit« muss sich der Künstler für den »kriminellen Schaden« verantworten, den er dadurch verursachte, dass er Nägel in die Galeriewände hämmerte. Die zu Prominenz gekommenen Gemälde will der Künstler versteigern und den Erlös gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen.

A.S.H. | 26.03.09 21:55 | Permalink