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Pressefreiheit

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Grundgesetz in Art. 5

Bei dem Berliner Journalisten-Kollegen Burkhard Schröder gab es heute eine Hausdurchsuchung mit anschließender Beschlagnahme der Rechentechnik. Grund: ein zitierter Artikel über Sprengstoffe in seinem Weblog. Der zitierte Artikel steht im Usenet seit 13 (!) Jahren und ist ziemlich harmlos. Wer ihn lesen will, der Link dorthin ist unter den Kommentaren auf Burks.de: "Wohnungsdurchsuchung bei mir heute früh" zu finden. Unterschrieben hat diese offensichtlich wieder einmal durchgeknallte Staatsschutz-Maßnahme, der Richter am Amtsgericht Tiergarten, Ebsen.

Ich frage mich, wann wird endlich einer dieser Richter, die immer so locker mal eben der Staatssicherheit 'ne Hausdurchsuchung unterschreiben, dafür selbst einmal rechtliche Konsequenzen zu spüren bekommen?

A.S.H. | 11.11.08 21:02 | Permalink