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SPD: "Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung wenig zu tun"

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Ob Dieters Toupet oder Fifi, wie die Franzosen sagen… genauso "sicher" sitzt wie die Hirnverbrannten Begründungen zur Vorratsdatenspeicherung?

Die offen zur Schau gestellte Dreistigkeit der vermeintlichen Sicherheits-Politiker hat nunoffenbar ihren Zenit erreicht. Erst kürzlich erklärten Roll-Stuhl-Mielke und Verteidigungsminister Jung -ohne Komplexe- sier werden das deutsche Grundrecht missachten, erklärt nun der Sicherheitsexperte und innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Dieter Wiefelspütz die Vorratsdatenspeicherung habe nix mit Terrorismusbekämpfung zu tun? Mit was denn wir ihre Dringlichkeit denn noch gerechtfertig.

Hier ein interessanter Briefwechsel der auf dem Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de" veröffentlicht wurdet:

"Sehr geehrter Herr Wiefelspütz,
im sog. Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Dezember 1983 (AZ. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83) wird festgestellt, dass der Datenschutz eine grundlegende Vorraussetzung für einen mündigen Wähler ist, der unvoreingenommen seinen demokratischen Rechten und Pflichten nachkommen kann. (...) Wie kann man angesichts eines solchen Urteils die Vorratsdatenspeicherung für gut heissen? Die Vorratsdatenspeicherung hindert den Bürger an freier politischer Entfaltung, da er niemals sicher sein kann das "abweichendes" Verhalten nicht negativ für ihn ausgelegt wird. (...) MfG. Sven Borkert"

... und die zum Nachdenken anregende Antwort des Sicherheitsexperten:

"Sehr geehrter Herr Borkert,
Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz"

Michal Stachura | 12.11.07 13:10 | Permalink