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Das Grundgesetz / die Grundrechte – seine / ihre „Reform“

Ein Reform-Baustein
Angeblich um erfaßte Autokennzeichen elektronisch mit Fahndungsdateien abzugleichen, d.h. Autofahrern, die ihre Haftpflichtversicherung nicht bezahlt haben, oder Autodieben auf die Schliche zu kommen, also „Bagatelldelikten“ nachzugehen, scannen die Polizeibehörden in mehr als der Hälfte der Bundesländer bereits automatisch alles was an ihren Lesegeräten ("Automatisches Kennzeichenlesesystem" – AKLS) vorbeifährt.
Heute beginnt das Bundesverfassungsgericht zu prüfen, ob durch diese generelle verdachtslose Überwachung, ähnlich der Rasterfahndung, der millionenfachen Beobachtung Unverdächtiger, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird.
Es heißt: Gespeichert werden nur die „Treffer“, andere Daten werden umgehend gelöscht. Glauben wir das?
Natürlich plant Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble längst ein entsprechendes Bundes-Gesetz.
Ist schon eine tolle Sache: Das Autokennzeichen in den Computer geben und sehen, wo das Auto in der letzten Woche, im letzten Monat ... in den letzten 5 Jahren ... so herumgefahren ist.

david | 20.11.07 10:34 | Permalink

Kommentare

Der hysterische Überwachungswahn nimmt immer groteskere Formen an: Jetzt fordert in Münster sogar ein CDU-Politiker die Überwachung von politischer Kunst im öffentlichen Raum, (der darum seiner Meinung nach besser ein geschlossener Raum sein sollte):

http://www.stadtgefluester-muenster.de/

Verfasst von: Cire Rialb | 23.11.07 00:45

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