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Berufungsverfahren im Fall der fünf inhaftierten Kubaner in den USA

Während in Deutschland ein neues 129a Verfahren die soziale opposition kriminalisiert, nimmt auch auf der anderen Seite des Atlantiks die Kriminaliserungdwelle nicht ab. Der deutsche Anwalt Hans-Eberhard Schultz ist heute in Atlanta eingetroffen, um als Prozessbeobachter an dem dritten Hearing im Berufungsverfahren gegen die fünf Kubaner, die im Jahre 2001 in Miami zu lebenslangen beziehungsweise hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, teilzunehmen. Das Verfahren sorgt nicht nur in Kuba für Schlagzeilen.

Rund neun Jahre nach ihrer Festnahme im September 1998 soll das örtliche Berufungsgericht über das Schicksal von fünf kubanischen Staatsbürgern entscheiden. Gerardo Hernández, Ramón Labañino, René González, Antonio Guerrero und Fernando González wurden im Juni 2001 nach einem siebenmonatigen Verfahren in Miami im US-Bundesstaat Florida zu Freiheitsstrafen zwischen 15 Jahren und lebenslanger Haft wegen Spionage verurteilt. Tatsächlich hatten sie terroristische Organisationen in den USA beobachtet, um die Informationen nach Havanna weiterzuleiten.

Inzwischen haben auch die führenden US-Medien begonnen, über den Fall zu berichten, sitzen in die Fünf doch inzwischen seit fast neun Jahren in Untersuchungshaft, während die USA sich weigern, einen in Venezuela wegen des Anschlags auf ein kubanisches Flugzeug mit 150 Toten verurteilten Terroristen auch nur zu inhaftieren.
Das Hearing im Fall der fünf Kubaner findet am Montag, den 20. August vormittags statt. Im Anschluß daran wird eine Pressekonferenz mit der Verteidigung und Mitgliedern der internationalen Delegation stattfinden, die diesen Prozeß beobachtet, darunter neben Menschenrechtlern und Parlamentariern aus aller Welt u. a. ein Staatsanwalt aus Chile, der seinerzeit das Verfahren gegen den früheren Diktator Pinochet geführt hat, aus Deutschland Professor Dr. Norman Paech, renommierter Völkerrechtler und Bundestagsabgeordneter der Linken. Auch ein Vertreter von Amnesty International wird den Prozeß beobachten.

Die Prozeßbeobachtung erfolgt wieder auf Bitten des Komitees „Basta Ya“ und mit Unterstützung der Internationalen Liga für Menschenrechte, des RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.) und der Rechtsanwaltskammer Berlin. Neben den Protesten renommierter Menschenrechtsorganisationen, hunderter Parlamentarier, Schriftsteller und Künstler aus der ganzen Welt – darunter auch Nobelpreisträger aus Deutschland - hat auch die internationale Prozessbeobachtung Aufsehen erregt.

Michal Stachura | 19.08.07 14:19 | Permalink