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Chaos Computer Club ruft zum Boykott der biometrischen Vollerfassung auf

Anfang Juni wurde das neue Passgesetz im Bundesrat durchgewunken. Damit sollen ab dem 1. November zusätzlich zum digitalen Gesichtsbild die Abdrücke zweier Finger in den Reisepass aufgenommen. Erneut wurde trotz der Kritik aller Experten [1] eine teure Sicherheitssimulation ohne Nutzen beschlossen.

Unter den Beteiligten ist längst klar, dass die Einführung der Fingerabdrücke in den Reisepass kein Mehr an Sicherheit bringt. Stattdessen wird die gesamte Bevölkerung nun auf den Meldeämtern erkennungsdienstlich behandelt. “Wie Kriminelle werden die Bürger gezwungen, ihre Fingerabdrücke beim Staat abzuliefern, ohne dass die Bundesregierung jemals sinnvoll begründet hat, warum diese biometrische Vollerfassung nötig ist”, sagte der CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Der Grund für die biometrische Überwachungsmaßnahme liegt im immer weiter wachsenden Interesse des Staates an der Erfassung aller Daten seiner Bürger.

Ganz nebenher wird aber auch die Biometrie- und RFID-Industrie gefördert. Die Interessenverquickung zwischen Politikern, wie z. B. Ex-Innenminister Schily [2], und der Industrie ist äußerst anrüchig. Hier wird offensichtlich nicht im Sicherheitsinteresse der Bevölkerung gehandelt, sondern direkt in die eigenen Taschen gewirtschaftet.

Die Konsequenzen für den Reisenden reichen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums von gesonderter Behandlung mit verschärfter Kontrolle bis zur Rückweisung. Das gleiche gilt bei defektem RFID-Chip.

“Mit dem sofortigen, schrankenlosen Online-Abruf der Passbilder schon bei Ordnungswidrigkeiten wird eine neue Dimension des staatlichen Biometrieterrors gegen die Bürger erreicht. Kombiniert mit Verfahren zur automatischen Gesichtserkennung sind der permanenten Alltagsüberwachung nun keine Grenzen mehr gesetzt”, sagte CCC-
Sprecher Andy Müller-Maguhn.

Der Chaos Computer Club ruft daher alle Bürger auf, die Abnahme der Fingerabdrücke zu boykottieren. Bereits wenn sich ein kleiner Teil der Bevölkerung der erkennungsdienstlichen Behandlung verweigert, kann die Totalüberwachung noch verhindert werden.

[1] http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/innen_kw17/index.html

[2] http://heise.de/newsticker/meldung/76682

Michal Stachura | 01.07.07 19:55 | Permalink