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Schäuble will unter Folter gewonnene Informationen bei der Terrorabwehr verwenden

"Rollstuhl-Mielke" dreht wieder frei:

"Der Grundsatz der Unschuldsvermutung kann nach Ansicht des Innenministers im Kampf gegen terroristische Gefahren nicht gelten. Er schließt auch nicht aus, unter Folter gewonnene Informationen bei der Terrorabwehr zu verwenden." (mehr: tagesspiegel.de)

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A.S.H. | 19.04.07 01:03 | Permalink

Kommentare

Für Wolfgang

Paßt Du kurz einmal nicht auf,
auf des schnöden Mainstreams Lauf,
ham se gleich Dich an dem Wickel,
fünf Jahr mindestens Gepickel.

Grundgesetzchen hin und her,
altes G'rümpel zählt nicht mehr.
Werf' mer's raus und ändern was,
Gegenteil macht viel mehr Spaß!

Ei, wer hat das ausgedacht,
war's der Schieble in der Nacht?
Nein - am hellen Tage gar,
war's die ganze Politschar!

Nur ein bisserl mehr Kontrolle,
noch mehr Wanzen in der Wolle,
nen finalen Todesschuß,
Schieble bringt's in G'setzesguß.

Doch nicht Schieble nur allein,
mehr Poltruckis finden's fein.
Und kommt Bürger mit Beschwer -
wofür gibt's die Bundeswehr?

Konrad Fischer
Gesetzesfundamentalist

Verfasst von: Konrad Fischer | 12.07.07 14:39

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