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Züchtigungsrecht, Koran und Deutschland

http://www.fr-online.de

In Radioanalysen des sehr bezeichnenden Vorfalls hieß es, "archaische Vorstellungen" aus anderen Kulturkreisen würden respektiert - die Entscheidung der Richterin und ähnliches seien "ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz". Frauen und Kindern würden der Schutz, die Menschenrechte verweigert - es existiere eine "naive Toleranz".
Agitatoren, die aus verschiedensten politisch-wirtschaftlichen Motiven archaische Wertvorstellungen in Deutschland durchboxen wollen, bleiben bei ihren lächerlichen Argumentationen stets den Beweis dafür schuldig, daß etwa in Deutschland gar unter Bezug auf jahrhundertealte Texte aus der katholischen oder der evangelischen Kirche auf offener Straße Ehrenmorde verübt, ekelhaft machistische Gewalt gegen Frauen und Kinder ausgeübt wird. Es genügt, unter Bezug auf die Kriminalstatistik entsprechende Vergleiche anzustellen.

Diese Agitatoren hassen natürlich Persönlichkeiten wie Seyran Ates, die im Februar 2007 den Margharita-von-Brentano-Preis der FU Berlin erhalten hatte. In der Laudatio hieß es, Seyran Ates trete für das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit von Frauen ein, "kämpft gegen Kopftuchzwang, häusliche Gewalt, Zwangsverheiratungen und Ehrenmorde...Wir haben es nicht vermocht, dafür zu sorgen, daß eine sich für muslimische Frauen und Mädchen engagierende Rechtsanwältin unerschrocken ihren Berufspflichten nachgehen kann. Was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte...Die Gewalt gegen muslimische Frauen und Mädchen wie der islamistische Terror in Europa haben zu einem Abgesang auf die Idee einer multikulturellen Gesellschaft geführt...Offenbar hat auch die von uns so gern gepriesene Frauensolidarität versagt...Zu beklagen ist unsere Ignoranz und Gleichgültigkeit gegenüber dem durch Gewalt und Ungleichheit geprägten Alltag muslimischer Frauen und Mädchen in unserer Gesellschaft."
Für den Osten Deutschlands gilt letztere Einschätzung indessen nicht. Ostdeutsche, die just auf Positionen wie Seyran Ates stehen, werden bis heute beinahe automatisch und lächerlich klischeehaft in eine bestimmte politische Ecke gestellt. Aufgrund der völlig anderen kulturellen Sozialisation, starken Politisierung und gesellschaftlichen Sensibilität hatten Ostdeutsche Fragen der Gewalt, des brutalen Machismus u.a. gegen muslimische Frauen, stets völlig anders als die meisten Westdeutschen analysiert und diskutiert - tun dies so bis heute.
Wer erinnert sich nicht an die erschreckenden Vorfälle, an die Diskussionen, als nach dem Anschluß in Ostberliner Wohnvierteln viele auf einmal moslemische Nachbarn bekamen. Schleppte sich, um ein Beispiel zu nennen, die immer wieder blutig geprügelte Ehefrau nachts um drei hilfesuchend zu den ostdeutschen Nachbarn, interessierten solche jedermann bestens bekannten Menschenrechtsverletzungen die zuständigen Behörden, Politiker einen Dreck. Theoretisch handelte es sich schon damals um einen Fall von unterlassener Hilfeleistung - die zuständigen Politiker, Behördenvertreter müßten also nach geltenden Gesetzen vor Gericht gestellt werden. Bezeichnend, wieviele Pseudo-Progressive selbst auf sogenannten progressiven Websites unterließen, diese Menschenrechtsverletzungen anzuprangern. Das scheint bis heute zu gelten. Gruppen junger moslemischer Machos beleidigen mit obszönsten Begriffen, die hier schwerlich wiedergegeben werden können, auch in Berlin tagsüber auf der Straße einheimische Frauen, sogar teils telefonisch die Lehrerinnen von Schulen - natürlich ebenfalls kein Thema.

Für Ostdeutsche seit dem Mauerfall indessen ein alter Hut:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/thema_des_tages/?em_cnt=1100848


Klaus | 22.03.07 13:53 | Permalink

Kommentare

http://islam.de/8122.php

Verfasst von: Dieter | 23.03.07 12:03

Die heiße Sonne in Brasilien hat dem Autor dieses Beitrags wohl etwas zu stark auf den Schädel gestrahlt und ihn dazu veranlasst den Unterschied zwischen europäischem Kultur-Determinismus und südamerikanischem Temperament zu verwechseln.

Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Ethnopluralismus und http://de.wikipedia.org/wiki/Temperament


Dabei vergaß er wohl, dass der gegenwärtig in Europa und insbesondere in Deutschland stattfindende Kulturkampf gegen die Moslems und den Islam als solchen, nicht viel mit der Anerkennung und dem Respekt gegenüber anderen Kulturen zu tun hat, sondern Ausdruck eines ekelhaften faschistoiden Ethnopluralismus darstellt. Dieser will das definitorische Vakuum des –von den Grünen aus wahltaktischen Erwägungen Mitte der 90er Jahre eingeführten- Begriffes der „Multikulturalität“ mit rechtsextremer Substanz füllen. Dies ist bei den latent vorhandenen Vorurteilen ein leichtes Unterfangen.

Die Richterin hat allerdings nicht Respekt vor anderen Kulturen walten lassen -den auch in islamisch geprägten Gesellschaften ist das Schlagen der Frauen keine Selbstverständlichkeit- sondern mit ihrem rassistischen Richterspruch eindeutig den ethnopluralistischen Diskurs der extremen Neuen Rechten zu geltendem Recht erheben wollen.

Mein Vorschlag: der Kollege soll etwas weniger über Kindesmissbrauch in Brasilien berichten oder alle Paar Monate seine Texte "aufwärmen", sondern sich vielmehr mal Gedanken über den rassistischen Diskurs in Europa und seine legitimatorische Funktion machen.

Ein guter Anfang ist die Lektüre des folgenden Artikels aus der Jungen Welt:

Kulturislamismus
»Koran-Richterin« am Pranger
Von Werner Pirker

Daß die Angeklagten im Berliner Bankenskandal allesamt mit Bewährungsstrafen davonkamen, ist hierzulande normale Rechtssprechung. Das entspricht zwar nicht unbedingt dem Geist des Grundgesetzes, umso mehr aber den realen Macht- und Besitzverhältnissen. Und die bestimmen in letzter Instanz die Wertvorstellungen. So hoch können die zu Lasten des Gemeinwohls verspekulierten und veruntreuten Summen gar nicht sein, daß sich die unabhängige Justiz veranlaßt sähe, die volle Härte des Gesetzes zur Anwendung zu bringen. Denn schließlich soll die unternehmerische Risikobereitschaft als einer der Grundwerte der freiheitlichen Gesellschaft befördert und nicht gerichtlich verfolgt werden.

Der Justizskandal, der gegenwärtig die deutsche Öffentlichkeit erschüttert, ist ein anderer. Er betrifft nicht den gnädigen Umgang mit Volksbetrug, sondern das Urteil in einem Scheidungsprozeß. In Frankfurt wurde der Antrag auf vorzeitige Scheidung einer von ihrem Ehemann mißhandelten Frau mit der Begründung zurückgewiesen, daß beide Ehepartner dem marokkanischen Kulturkreis entstammten, in dem das männliche Züchtigungsrecht nicht unüblich sei. Das ist tatsächlich ein Skandalurteil. Urteile in deutschen Gerichtshöfen haben nun einmal nach deutschem Recht zu erfolgen und nicht nach willkürlichen Koranauslegungen. Und auch nicht danach, was der jeweiligen Person kulturell zumutbar sei. Das scheinbar der Multikulturalität geschuldete Urteil hat auch eine – gewollt oder ungewollt – rassistische Komponente. Zivilisatorische Errungenschaften der hiesigen Gesellschaft, wie die (zumindest formale) Gleichstellung von Mann und Frau haben offenbar nur für die Eingeborenen zu gelten und nicht für aus anderen Kulturkreisen Dahergelaufene. Eine aus Marokko stammende Frau hat ihre geschlechtliche und ethnische Ungleichbehandlung als quasi kulturellen Geburtsfehler zu akzeptieren.

Damit noch nicht genug, bestätigte die Frankfurter Richterin auch noch alle Ressentiments »aufgeklärter« Rassisten, die nicht müde werden, vor der islamischen Unterwanderung des Abendlandes zu warnen. War es früher der (jüdische) Kulturbolschewismus, der im Inneren der westlichen Gesellschaft sein heimtückisches Zersetzungswerk verrichtete, so ist es heute der Kulturislamismus, der bereits in das deutsche Gerichtswesen eingedrungen ist. Seit langem schon, beschwert sich die Mainstream-Feministin Alice Schwarzer, in Spiegel online, werde »das deutsche Rechtssystem systematisch von islamistischen Kräften unterwandert«. Doch solange es noch solche Gerichtsurteile wie das im Bankenskandal gibt, ist es um das westliche Wertesystem noch nicht geschehen.

Quelle: Junge Welt vom 23.03.2007, Seite 8

http://www.jungewelt.de/2007/03-23/019.php

Verfasst von: Wachsamer Nachbar | 24.03.07 18:41

Als Jurist kann ich hier nur noch hinzufügen, dass es nur schwer nachvollziehbar ist, dass sich die Richterin ihres unrechtsmäßigen und rassistischen Handelns unbewusst gewesen ist.

Zur Regelung solcher hier zu entscheidender Fälle ist das Internationale Privatrecht (IPR) einschlägig. Das wissen auch alle Jura-StudentInnen bereits im 1. Semester.

Das internationale Privatrecht bestimmt, welche unter mehreren möglicherweise miteinander kollidierenden Rechtsordnungen über eine bestimmte Rechtsfrage entscheidet. Das ist bei allen Fällen mit Auslandsbezug der Fall, also etwa bei Eheschließungen mit einer ausländischen Partnerin oder einem ausländischen Partner, bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug, aber auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Eigentum im Ausland.

Gemäß Artikel 6 IPR (ordre public) ist:

"Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des
deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist."

Ich gehe deshalb davon aus, dass die Richterin mehr als Sympathien für Ethnopluralismus empfindet.

Wie wirksam ihre neurechte Unterwanderungsstrategie gewesen ist, zeigt auch der Beitrag von Klaus. Es gibt anscheinend auch innerhalb der Linken immer noch unbelehrbare und nicht wissen-wollende.

Und solange sie sich in ihrem vermeintlich "aufklärerischem" Gehabe wehen, solange werden die Nazis den öffentlichen Diskurs ohne größere Probleme dominieren können.

Mehr zum IPR hier: http://www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Internationales_Privatrecht_bm.html

Verfasst von: Antifa Jurist | 24.03.07 19:10

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