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Maul halten und arbeiten !

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Rafal Jakubowicz Arbeitsdisziplin, 2002, light box, Video-Instalation [VW-Werk in Poznan, Polen]

Während in Frankreich 3 Millionen Jugendliche gegen den Abbau des Kündigungsschutzes auf die Straße gehen, hat die SPD-CDU-CSU-Kotz Koalition in Deutschland wesentlich weitergehende Regelungen durchgesetzt.

Bereits im Koalitionsvertrag vom vergangenen Jahr war vereinbart worden, die gesetzlich erlaubte Probezeit von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre auszudehnen. Während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Ein Anrecht auf eine Entschädigung oder Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Ist keine Probezeit vereinbart, gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. 2 Jahre Prekarisierung bedeutet zwei Jahre Maul halten, zwei Jahre Ungewissheit was morgen passiert und vor allem 2 Jahre strenges gehorsam. Woher kennen wir diese Arbeitsdisziplin?

Zur Lockerung des Kündigungsschutzgesetzes ist auf eine aktuelle Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2005 zu verweisen. Dort wird wissenschaftlich belegt untermauert, dass Lockerungen im Kündigungsschutz praktisch gar keinen beschäftigungsfördernden Effekt haben:
http://www.boeckler.de/pdf/impuls_2005_05_kuendigungsschutz.pdf

In den Zeilen 1439 bis 1515 des Koalitionsvertrages zwischen SPD, CDU und CSU finden sich die Regelungen zu den bevorstehenden "Reformen" im Arbeitsrecht.

Michal Stachura | 01.04.06 18:02 | Permalink