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Windkraft - wegen lächerlichen vier Prozent Stromerzeugung Deutschlands Natur versaut

Trittin gibt erstmals zu, daß die Rotoren vom Aussterben bedrohte Tiere vernichten
halbgare NABU-Studie über Tötung geschützter Arten durch Windkraftwerke
--von Klaus Hart--
Nun haben wirs schriftlich - laut Angaben des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft´(VDEW) entfielen 2004 nur vier Prozent der Stromerzeugung auf Windkraft. Sie stellt gerade 0,63 Prozent der Primärenergie. Damit leistet diese von Rot-Grün, Spekulanten und der Industrie, hochsubventionierten "Umweltschutzverbänden" permanent hochgejubelte "Energiequelle der Zukunft" nur einen lächerlich niedrigen Beitrag zur Energieversorgung des Landes. 2005 lag der Anteil nur bei 4,3 Prozent. Der Beitrag von Windkraftwerken zur systematischen Zerstörung von Landschaft und Natur ist indessen enorm - die über 16000 wirtschaftlich extrem uneffizienten Anlagen verschandeln Deutschland inzwischen geradezu flächendeckend, schädigen die Gesundheit vieler Bewohner. Daß Windräder üble Artenkiller sind, wußte man seit Jahrzehnten aus der westlichen Führungsmacht USA, von der das Windkraftmodell pflichteifrig übernommen wurde. Trittin & Co., die sogenannten Umweltverbände verschwiegen jedoch dortige detaillierte Studien, die klipp und klar hohe Kollisionsverluste bei streng geschützten Arten wie Adlern, Falken und Fledermäusen nachwiesen. Aus Spanien waren ähnlich alarmierende Angaben bekannt. Wider besseres Wissen verbreitete das "grüne" Ministerium indessen jahrelang in einer teuren, vom Steuerzahler finanzierten Werbekampagne:"Wir fördern erneuerbare Energien, die ungefährlich sind für Mensch und Umwelt."

Das wurde allen Ernstes von den meisten geglaubt, geschickte PR-Methoden, ebenfalls vom großen Bruder abgeschaut, machens möglich. In Zeiten rasch vorangetriebenen Kulturverlusts kein Wunder. Die „Umweltverbände“, selbst der NABU, bliesen ins gleiche Horn, spielten die Gefahren herunter. Als Fachleute erstmals nachwiesen, daß vorhersehbar auch an den deutschen Windkraftwerken seltene, vom Aussterben bedrohte Tiere verenden, heuchelten sogar manche Umweltmedien ebenso wie Verbände, Windkraftunternehmer allergrößte Überraschung. Das jüngste Beispiel – der Streit um die geradezu massenhaft von Windkraftwerken Baden-Württembergs getöteten Fledermäuse. Laut Medienberichten will die betreffende Firma „Regiowind“ die Zahlen nicht wahrhaben, glaube an Manipulation. Windkraftgegner könnten die toten Tiere irgendwann und irgendwo eingesammelt, tiefgefroren und neben den Windrädern ausgelegt haben. Zum Lachen, da doch seit Jahrzehnten bekannt ist, wie strengstens geschützte Fledermäuse an solchen Anlagen elend verrecken.
--„Die Tiere werden regelrecht zerhackt und geschreddert“—
Die Windkraftbranche weiß das alles nur zu genau. Doch nun stehen bereits über 16000 Anlagen, genießen Bestandsschutz, der Windkraftbluff gelang, die Schäden lassen sich nicht mehr wegreden. „Die Tiere werden regelrecht zerhackt und geschreddert“, sagt der Präsident des Landesumweltamtes Brandenburg, Dr. Matthias Freude. Und bestätigt damit nur die Untersuchungen aus den USA. Erstmals kann sich auch die NABU-Spitze nicht mehr darum drücken, seinen Mitgliedern die stets bestrittenen US-Daten mitzuteilen, eine erste, vage (Alibi-) Studie zu den „Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse“ zu veröffentlichen, wenigstens etwas den Schleier zu lüften. Und Trittin gesteht erstmals öffentlich ein, daß die von ihm stets als umweltfreundlich definierten Windkraftwerke sogar streng geschützte seltene Arten vernichten:“Gefährdet sind nach der Studie jedoch Greifvögel wie Seeadler und Rotmilan sowie einige Fledermausarten“. Jahrelang hatte er solche Wirkungen einfach abgestritten – seine Glaubwürdigkeit ist damit natürlich im Eimer. Die vom Bundesverband Windenergie e.V. der milliardenschweren Branche sowieso:“Wissenschaftlich fundierte Studien belegen, daß der sogenannte Vogelschlag an Windkraftwerken keine Rolle spielt...Bei der Suche nach getöteten Vögeln durch Windenergieanlagen war bisher immer Fehlanzeige.“ Und jetzt – eingestehen, daß die Öffentlichkeit jahrelang belogen wurde?
--NABU-Studie über umweltfeindliche Wirkungen von Windanlagen--
Die neue, halbgare NABU-Studie, die im Internet abgerufen werden kann, enthält immerhin zahlreiche interessante Feststellungen:“Unter den Opfern von Windkraftanlagen befanden sich insgesamt überproportional häufig Greifvögel und Möwen. Als besonders problematisch erscheinen in Deutschland die seit Erhebungsbeginn 1989 hohen Fundzahlen von Seeadlern(13) und Rotmilanen(41). Etwa die Hälfte aller Rotmilane weltweit brüten in Deutschland, so daß sich eine besonders hohe Verantwortlichkeit für diese Art ergibt...In vielen Studien wird über die Scheuchwirkung von WKA berichtet...Eine generelle Tendenz der Gewöhnung von Vögeln an Windkraftanlagen in den Jahren nach ihrer Errichtung bestand nicht...Die Vögel der offenen Landschaft nehmen große Objekte offensichtlich stärker als Bedrohung wahr als kleinere...Wegen der durch die WKA verringerten Attraktivität ihrer Reviere gibt es aber keine Reviernachfolger, so daß sich mit der Zeit ein Gebiet ausgedünnter Siedlungsdichte um die WKA ergibt...Bei 81 Arten, der deutlichen Mehrzahl der untersuchten Arten, konnten Barrierewirkungen von Windkraftanlagen festgestellt werden...Neben den Greifvögeln ragte der Star mit einer relativ hohen Opferzahl hervor...Besonders empfindliche Arten waren Gänse, Milane, Kraniche und viele Kleinvogelarten...Vögel können, wenn sie sich nahe an einer WKA befinden, drehende Windmühlenflügel nicht mehr als feste Objekte, sondern nur noch als Schleier wahrnehmen. Hierin könnte einer der Gründe für viele Kollisionen von Greifvögeln liegen, die fast ausschließlich tagsüber passieren, also zu einer Zeit, in der das Sehvermögen der Vögel eigentlich gut funktioniert...Die von T.Dürr zusammengestellten Daten deuten zwar darauf hin, daß es nur für relativ wenige Arten größere Probleme gibt(Greifvögel, Möwen, bestimmte Fledermausarten), können aber nicht viel über das tatsächliche Ausmaß der Verluste sagen. Da sich die Nachsuche über unterschiedliche, zum Teil nur sehr kurze Zeiträume erstreckte, bleibt die tatsächliche Zahl der Opfer im Dunkeln...Die Auswirkungen zusätzlicher Verluste durch Windkraftanlagen auf die Bestandsentwicklung variieren sehr stark. Jedoch sind bei fast allen Arten auch bei einer relativ geringen Erhöhung der Mortalität klare Abnahmetendenzen zu erkennen. Arten, die bereits im Alter von einem Jahr zur Brut schreiten, weisen die höchsten Bestandsrückgänge auf.“(!!!!!!)
Generell seien für Vögel Windkraftwerke an Gewässern und anderen Feuchtgebieten besonders unfallträchtig. Die von dem ostdeutschen Umweltexperten Tobias Dürr in die NABU-Studie übernommene Statistik über durch Windanlagen liquidierte Vögel liest sich wie eine Hitliste der schönsten, interessantesten, schützenswertesten Vogelarten Deutschlands - von Schwarzstorch, Singschwan, Weißstorch, Seeadler, Rohr-und Wiesenweihe, Turm-und Baumfalke, Fasan, Austernfischer, bis hin zu Goldregenpfeifer, Uhu, Kuckuck, Mauersegler, Grün-und Buntspecht, Bachstelze, Neuntöter, Zaunkönig ist nahezu alles dabei. Hätte man diese Liste in manchen Radios verlesen, in Zeitungen abgedruckt, wären natürlich viele Mediennutzer stutzig geworden: Wieso werden dann solche Tierkiller-Anlagen dennoch als "umweltfreundlich" definiert?
--Europas Vogelarten bedroht—
Schon in den neunzigern Jahren berichteten norddeutsche Naturschützer, daß Arbeiter der Windkraftfirmen unter den Anlagen eimerweise getötete Vögel einsammelten und wegschafften. Zudem betonen Umweltexperten, daß Windkraft-Opfer von Aasfressern systematisch abgesammelt werden. So habe man beobachtet, daß Füchse ganz gezielt unter Windkraftwerken nach getöteten Tieren suchen. Weiter heißt es, daß bereits geringe Erhöhungen der Mortalitätsrate zu erheblichen Populationsrückgängen führen können, wenn sie nicht durch Erhöhungen der Reproduktionsleistungen aufgefangen werden. "Langlebige Arten haben allerdings größere Schwierigkeiten, die Verluste durch erhöhte Reproduktion auszugleichen...Eine Kollision eines Individuums einer langlebigen Art bedeutet also eine stärkere Erhöhung der Mortalitätsrate und wirkt sich insofern stärker auf die Population aus als die Kollision eines Individuums einer kurzlebigen, häufigen Singvogelart." Doch die Lebensbedingungen für wildlebende Tiere, besonders Vögel, sind gerade in Deutschland vor allem nach der Wende deutlich schlechter geworden – dank „grüner“ Umweltpolitik. Nicht zufällig konstatiert der europäische Vogelschützer-Dachverband „Birdlife International“, daß es immerhin 43 Prozent aller Arten des Kontinents schlechter geht als noch 1994. Die Bestände von 45 Arten seien deutlich zurückgegangen.
Die neue NABU-Studie konstatiert außerdem:“Erstaunlicherweise liegen für eine Reihe von als empfindlich eingestuften Vogelarten praktisch nur sehr wenige Untersuchungen zu deren Reaktionen auf Windkraftanlagen vor. Hierzu zählen etliche Großvögel(z.B. Störche, Greifvögel, Kranich), aber auch der Wachtelkönig. Hier sind dringend gezielte Studien notwendig.“ Die Feststellung ist zynisch - würde der NABU sämtliches Wissen seiner Mitglieder über Tiervernichtung durch Windanlagen systematisch sammeln, wäre längst ein sehr aussagekräftiger Fundus zusammen.
--Keine Gelder für systematische Forschungen—„Ohne Vogelsterben geht es nicht“--
Der Grund für das Fehlen solcher Untersuchungen ist auch aus anderem Grunde höchst banal, man braucht nur die zuständigen Wissenschaftler zu fragen: Weil Trittin & Co. natürlich genau wissen, mit welchen Resultaten zu rechnen ist, wurden entsprechende Forschungsgelder trotz vielfacher Anfragen einfach nicht freigegeben. Zu den führenden Greifvogelexperten Deutschlands zählt Prof. Dr. Stubbe von der Universität Halle:“Die Langzeitwirkung der Windkraftanlagen auf einzelne Vogelarten ist verheerend. Der Rotmilan erleidet langfristig erhebliche Verluste.“
Alles kein Problem für die NABU-Spitze.
--Umweltmedien und Interessen von Industrie und Spekulanten--
Bemerkenswert, wie die Ergebnisse der halbgaren NABU-Studie selbst in Umweltmedien heruntergespielt wurden, wie hochbezahlte Redakteure, Reporter wichtige Einzelheiten der Studie schlichtweg der Öffentlichkeit unterschlugen, zensierten. Nennenswerte Auswirkungen auf Brutvögel durch Windkraftwerke gebe es nicht, mit Ausnahme von "lediglich drei Vogelarten", also Kiebitz, Uferschnepfe und Rotschenkel. Den zynischen Herrschaften in den Redaktionen ist natürlich bekannt, daß beispielsweise in früher an Kiebitzen reichen Regionen heute kaum noch ein Vogel dieser Art zu beobachten ist. Daß jährlich durch Windkraftwerke bis zu 150000 Vögel umkommen, spiele, wie es hieß, für den Vogelbestand in Deutschland keine Rolle. Auf den deutschen Autobahnen, so wurde als Vergleichszahl genannt, kämen jährlich immerhin zwischen fünf und zehn Millionen Vögel um. Ein Eingeständnis, wofür der selbst unter einem grünen Umweltminister forcierte Ausbau der deutschen Autobahnen zwecks Erhöhung des Verkehrsaufkommens, des Kraftstoffverbrauchs, des Autoabsatzes ebenfalls gut ist. Die Studie, so wurde betont, bedeute in Bezug auf Vogelschlag, auf Gefährdungen für Vogelarten eine Entwarnung. Dabei ist genau das Gegenteil richtig.
Natürlich kein Hinweis darauf, daß Deutschlands, Europas Vogelarten teils stark bedroht sind, die Windkraftwerke ein neues, zusätzliches Werkzeug der Artenvernichtung sind.
An Land war man bei geringster, lächerlicher Energieausbeute beim Artenkillen bereits sehr erfolgreich, jetzt gehts auf See weiter. NABU-Energieexperte Frank Musiol laut Borkumer Zeitung:“Ohne Vogelsterben geht es nicht“. Ein beachtenswertes, höchst erstaunliches Eingeständnis eines hohen (sogenannten) Naturschutzfunktionärs - so klar und zynisch formulieren nicht einmal gewinnfixierte Windkraftunternehmer, jedenfalls bis jetzt nicht. In den achtziger Jahren, im damaligen Kalten Krieg hätte es um den Satz einige Aufregung gegeben, heute natürlich nicht mehr. Weil das Bildungswesen insgesamt, besonders aber die Umweltbildung durch Rot-Grün gezielt heruntergefahren wurde, ist in der Bevölkerung die Sensibilität für schützenswerte Natur deutlich zurückgegangen. Eine Studie der Universität Marburg von 2004 belegt erschreckendes Desinteresse und Unkenntnis von Kindern und Jugendlichen an der Umwelt, an der Natur. Genau wie beabsichtigt – einer solchen jungen Generation, der nicht auffällt, wenn die Umwelt immer artenärmer wird, kann man leichter einreden, daß artenvernichtende Industrieanlagen in Schutzgebieten, sogar „Important Bird Areas“, ökologisch sind. Systematische Verblödung, Manipulierung funktioniert zu manchen Zeiten besonders gut in Deutschland, jeder bemerkt es tagtäglich, man kennt das aus der Geschichte.

Die Interpretation der NABU-Studie durch die Zeitschrift der Windkraftindustrie:
http://209.85.165.104/search?q=cache:R8NdY6Tc8O8J:www.neueenergie.net/index.php%3Fid%3D658+NABU-Studie+und+Windkraft+und+v%C3%B6gel&hl=pt-BR&ct=clnk&cd=5&gl=de

http://209.85.165.104/search?q=cache:BcYuxA4c4xMJ:www.utopie1.de/F/Ferst-PDS/Hart-2002-Ostnatur.htm+Wendeverlierer+Natur&hl=pt-BR&gl=de&ct=clnk&cd=7

Deutschlands interessanteste windkraftkritische Website:
http://www.wilfriedheck.de/

Dennoch weisen immer wieder Naturfreunde darauf hin, daß gerade Windkraftwerke gravierend gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Dr. Christian Otto, Rechtsanwalt in Berlin, betont, vielen sei unbekannt, daß es eine Straftat darstelle, streng geschützte Tiere wie Vögel und Fledermäuse zu töten. „Deshalb sind aus den Totfunden bisher auch nur unzureichende Konsequenzen gezogen worden. Ich halte es daher für sinnvoll und erforderlich, wenn alle Totfunde, auch die aus der vergangenen Zeit, strafrechtlich aufgearbeitet und die Taten angezeigt werden.“ Der Anwalt hat deshalb eine gutfundierte Musterstrafanzeige angefertigt, die interessierten und engagierten Umweltschützern als Handlungsanweisung dienen soll. Wer sich dazu rechnet – nur zu! (siehe bei Google auch „Trittins Windkraftbluff“)


Frau M. Mustermann
Zur schönen Aussicht 1
22222 Glückstadt


An die Staatsanwaltschaft
beim Landgericht
(welches örtlich für den Standort der WKA zuständig ist)

Strafanzeige und Strafantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Windkraftbetreiber der Windkraftanlagen in der Gemarkung ....., Flur .... Flurstück .... in PLZ ORT, STRAßE. Sowie gegen die Mitarbeiter der genehmigenden Behörde als Helfer

stelle ich Strafantrag und Strafanzeige wegen der Tötung streng geschützter Tiere gem. §§ 66 ff. BNatSchG.

Ich habe am ...................... (genaues Datum)
unter den o. g. Windkraftanlagen in der Gemarkung ....., Flur .... Flurstück .... in PLZ ORT, STRAßE (genauen Fundort angeben)

folgende streng geschützte Tiere gefunden

Fledermäuse: ......................................................................................
Vögel: .................................................................................................
(Tiere genau angeben, Fotografien anfertigen von Fundort, Tieren, Tiere einsammeln und der Anzeige beilegen oder ggf. von Arzt auf Todesursache untersuchen lassen)
Den Fund der Tiere können als Zeugen belegen: (eigenen Name sowie Name, Adresse, Telefonnummer anderer Zeugen angeben)
.................................................................................................

Die Tiere sind durch die Windkraftanlagen getötet worden. Dies wird durch die beigefügten Fotografien und die beigelegten Kadaver bestätigt. Die Verletzungen sind typisch für die Kollision mit den Rotorblätter der Windkraftanlagen. Schließlich belegt auch der Fundort, daß die Windkraftanlage zur Tötung der Tiere geführt hat.

Der Windkraftbetreiber ist Täter, die genehmigenden Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde sind Teilnehmer der Taten. Denn die Windkraftanlagen sind in Kenntnis der Tatsache, daß der Standort der Windkraftanlagen von Fledermäusen und Vögeln als Lebensraum, Jagdgebiet und Zugkorridor genutzt wurden. Denn zu diesen Fragestellungen sind im Genehmigungsverfahren Gutachten und zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Deshalb haben sowohl der Betreiber der Windkraftanlagen wie auch die Behörden gewußt, daß es zur Tötung der streng geschützten Tiere kommt. Sie haben dies billigend in Kauf genommen. Zumal durch die Feststellungen der Landesumweltämter in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg den Windkraftbetreibern und den Behördenmitarbeitern bekannt ist, daß es häufig zu tödlichen Kollisionen zwischen Fledermäusen und Vögeln mit Windkraftanlagen kommt.

Die Strafbarkeit der Windkraftanlagenbetreiber und der genehmigenden Behörde ergibt sich aus folgender Rechtslage:

Die Windkraftanlagen sind unter Verstoß gegen die Bestimmungen des gemeinschaftsrechtlichen Artenschutzes (FFH-Richtlinie) errichtet worden, wenn es zur Tötung von streng geschützten Tierarten kommt, vgl. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Denn nach der Rechsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist anzunehmen, daß Tiere auch dann durch den Betrieb von Anlagen, sogar vorsätzlich, getötet werden, wenn der Betreiber dieser Anlagen die Tiere nicht töten will. Ausreichend für das Vorliegen einer (vorsätzlichen) Tötung von geschützten Tieren im Sinne von § 42 Abs. 1 BNatSchG ist bereits, daß der Eingriff zwangsläufig zu einer Tötung der Tiere führt, so VGH Kasse, NuR 2004, EuGH, Urteil vom 30.01.2002 - C - 103/00 -; ferner Urteil vom 17.09.1987 - E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385/388; Schrödter, NdsVBl., a.a.O.). Nach der EG-rechtskonformen Interpretation der Schutzbestimmung sind der Verbotstatbestand sowie der gemeinschaftsrechtliche Absichtsbegriff bereits dann erfüllt, wenn eine Handlung in Kenntnis des Vorkommens geschützter Arten und im Bewußtsein dessen vorgenommen wird, daß diese Arten bei der Vornahme der Handlung in Mitleidenschaft gezogen wird, vgl. Gellermann, DVBl 2005, S. 723, 76. Das heißt auch, Eingriffsvorhaben, bei denen von vornherein klar ist, daß sie nur um den Preis einer Beeinträchtigung bedrohter Tierarten ausgeführt werden können, sind durch § 43 Abs. 4 BNatSchG von der Beachtung artenschutzrechtlicher Verbote nicht freigestellt. Entsprechend zum Schutz von Kormoranen vor Beeinträchtigungen durch Absperranlagen an Teichen, vgl. Thum, NuR 2004, 580 f. Die engere Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.01.2001 – 4 C 6.00 – BVerwGE 112, 321; kritisch dazu Louis, NuR 2001, 388) ist deshalb europarechtlich nicht haltbar, (zum Erfordernis europarechtlicher Konformität Gellermann, a.a.O.).

Aus dieser naturschutzrechtlichen Rechtslage ergibt sich die strafrechtliche Rechtslage Denn mit der Tötung von streng geschützten Tieren sind zugleich auch die Tatbestände nach §§ 65 und 66 BNatSchG verwirklicht werden.

Die Tatsache, daß diese Tiere vor allem durch die Rotorblätter getötet werden, ist nicht nur auf der Ebene der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen von Bedeutung, sondern wirkt auch in das Strafrecht hinein. Denn der Schutz von Vögeln und Fledermäusen wird durch die Strafbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes flankiert. So ist in § 66 BNatSchG, Strafvorschriften, bestimmt:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 65 Abs. 1, 3 Nr. 1 oder 3 oder Abs. 4 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht, die sich auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig begeht, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Betreffend die Fledermäuse und Vögel sind hier die Strafvorschriften in § 66 Abs. 2 und 4 BNatSchG in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BNatSchG einschlägig. Denn § 65 Abs. 1 BNatSchG, Bußgeldvorschriften, legt fest:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört.

Aus der Zusammenschau der Tatbestände in § 66 Abs. 1 Nr. 2 und 65 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG läßt sich mithin der für die Windkraftnutzung erhebliche Tatbestand ableiten:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört, wenn sich dies auf Tiere oder Pflanzen einer streng geschützten Art bezieht.
Ist dieser Tatbestand in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt und kann der Täter seine Handlung weder rechtfertigen noch entschuldigen, ist er zu bestrafen.

Der objektive Tatbestand des § 66 Abs. 2 BNatSchG ist u. a. erfüllt, wenn der Täter entgegen dem Verbot des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG streng geschützte Tiere selbst verletzt oder tötet oder wenn er ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten beschädigt oder zerstört.

Fledermäuse und Vögel zählen zu den streng geschützten Tierarten. Dies ergibt sich aus der Definition dieser Arten in § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG in Verbindung mit Anhang IV Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL). Alle in der Bundesrepublik vorkommenden Fledermäuse sind in diesem Anhang IV aufgeführt, so daß sie zu den streng geschützten Arten gehören. Für die Vögel ergibt sich dieser Schutzstatus aus

Die „europäischen Vogelarten“ sind in § 10 Abs. 2 Nr. 9 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert als „in Europa natürlich vorkommende Vogelarten“ im Sinne der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie). Nach Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie handelt es sich hierbei um alle wildlebenden Vogelarten, die in Europa heimisch sind. Alle europäischen Vogelarten erlangen den Schutzstatus einer „besonders geschützten Art“ (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG). „Streng geschützte Arten“ sind die Vogelarten, die in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung) oder Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG.

Mithin ist bei Kenntnis des Windkraftbetreibers von den naturräumlichen Gegebenheiten (Flug- und Zugkorridoren, Jagdgebiet von Fledermäusen, Lebensraum von Fledermäusen und Vögeln) davon auszugehen, daß der Windkraftanlagenbetreiber den Tot der Tiere billigend in Kauf genommen hat. Jedenfalls aber fahrlässig gehandelt hat, wenn er vor der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen nicht geprüft hat, wie die Tötung der streng geschützten Tiere vermieden werden kann. Er hat dann sorglos gehandelt.

Höflich ersuche ich Sie, mir das Aktenzeichen zu diesem Strafantrag und den ermittelnden Staatsanwalt zu benennen.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Klaus | 11.05.05 00:48 | Permalink

Kommentare

Wenn danach ginge, was an Energieerzeugungspotentialen übrig bleiben dürfte in Deutschland, dann müßten zuerst alle Atomkraftwerke vom Netz, weil der Schaden beim Unfall so hoch ist, daß man jeden Artenschutz sparen kann. Meine Diplomarbeit hat sich unter anderem mit Tschernobyl u.a. befaßt. Aus Klimaschutzgründen müßten aber auch alle fossilen Kraftwerke umgehend vom Netz, nicht in 20 oder 30 Jahren, zuerst die auf Kohlebasis. Dann bleiben nur noch die 10 Prozent erneuerbare Energien vor allen Dingen Wind und Wasser in D. derzeit. Nehme ich davon noch 4-5 Prozent Wind weg, weil es für die Milane z.B. nicht so gut ist, bleiben noch rund 5 oder 6%, je nach dem wie man rechnet. Umweltminister Mehtling in MV, das mit der Wasserkraft ist auch nicht so gut, da gibt es auch Schäden an der Natur. Dann bleibt mir noch ganz wenig Solarstrom und Geothermie. Da findet man bestimm auch umweltproblematische Aspekte. Wir haben dann nur das dumme kleine Problem, daß aus der Steckdose gar kein Strom mehr kommt. Ich nehme an, wenn Trittin das propagiert schicken sie ihn in die Klappsmühle. Selbst, wenn ich der Meinung bin, 10 Prozent des heutigen Stromverbrauchs müssen künftig reichen, dann muß ich mir Gedanken machen, wo die herkommen. Ich habe den Eindruck, darüber macht sich Klaus Hart keine Gedanken. Und da genau liegt der Fehler. Unabhänig davon, daß ich Schnetzelmilane u.a. als Ergebnis falscher Standortauswahl auch kritisiere.

Verfasst von: Marko Ferst | 11.05.05 13:50

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