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In NRW jetzt genetischer Fingerabdruck ohne Richtervorbehalt

Wenn die betroffene Person damit einverstanden ist, darf in Nordrhein-Westfalen ein genetischer Fingerabdruck von nun an auch ohne richterliche Zustimmung gespeichert werden. Eine Verordnung kann diese Neuregelung durchsetzen. Darauf einigte sich heute der SPD-Justizminister von NRW, Wolfgang Gerhards mit dem sozialdemokratischen Landesinnenminister Fritz Behrens. Der bisher notwendige richterliche Vorbehalt ist damit ausser Kraft gesetzt.

Laut einer Pressemitteilung hat der Hamburgische Senat bereits am 25.01.2005 beschlossen gemeinsam mit anderen Ländern, u.a. Bayern und Hessen einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der DNA- Analyse in den Bundesrat einzubringen.

Durch eine Initiative von CDU und CSU beschäftigte sich der Rechtssausschuss auf Bundesebene mit dem genetischen Fingerabdruck zum Zweck der Verfolgung von schweren Straftaten. Die Sitzung wurde damals jedoch vertagt. Zunächst wolte man die Vorlagen überarbeiten und das Ergebnis der Justizministerkonferenz im April abwarten. Mit dem Antrag "Verbrechen wirksam bekämpfen – Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen" vom 09.Dezember 2003 (siehe auch BT-Drs. 15/2159 hatten die CDU und CSU sich auf Forderungen von Praktikern aus Polizei und Justiz bezogen. Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/4134 v. 09.11.04) zielte konkret darauf ab, den Richtervorbehalt für die DNA-Analyse anonymer Spuren aufzuheben. Diese Ansicht unterscheidet sich von den Plänen der Bundesjustizministerin Zypries (SPD), die den Richtervorbehalt befürwortet.

Literatur
Koehler, J. J., Chia, A. & Lindsey, J. S. (1995). The Random Match Probability (RMP) in DNA Evidence: Irrelevant and Prejudicial? Jurimetrics Journal. 35, 201-219.
Gerd Gigerenzer: Das Einmaleins der Skepsis. Über den richtigen Umgang mit Zahlen und Risiken. (2002)

A.S.H. | 01.02.05 14:20 | Permalink