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Mail-Überwachung ab 1.1.2005

Der Lauschangriff als GAU
[jpberlin.de] Es ist nicht wirklich neu, wurde aber lange verdrängt: Im Zuge der allgemeinen Eingriffe in Privatsphären, dem neuen Artikel 13 GG und vielen anderen angebl. "Terrorbekämpfungsmaßnahmen" wurde auch die Telekommunikationsüberwachungsverordnung TKÜV angepaßt.

Die neuen Regelungen schreiben vor, daß Netzbetreiber mit 1000 Teilnehmeranschlüssen ab 1.1.2005 zwingend technische Vorrichtungen installiert haben müssen, die den Behörden einen Mitschnitt der Kommunikation erlauben.

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| 05.01.05 10:39 | Permalink

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