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Gentest bei Politaktivisten in Giessen

Unglaublich, wegen des Verdachts auf Sachbeschädigung gehen hessische Provinzpolizisten mit einer erzwungenen DNA-Analyse gegen die dortige Alternativszene vor.
Gentests, bisher meist zur Aufklärung schwerer Straftaten wie Mord eingesetzt, werden immer häufiger auch bei eher geringfügigen Delikten herangezogen. So ist in der Vergangenheit auch ein Fall in Hamburg bekannt geworden. Dort ermittelte die Polizei mit Hilfe dieses Mittels gegen Graffiti-Sprayer.

Eine Presseinformation der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union:

Marburg, 09.02.2004

Mit Polizeikanonen auf Alternativspatzen

HU verurteilt Schikanierung eines kritischen Aktivisten Als skandaloese Schikanierung eines kritischen Buergers verurteilt die Humanistische Union Hessen eine Vorladung des Polizeipraesidiums (PP) Mittelhessen zur Abnahme einer Speichelprobe. Die Giessener Behoerde hat Joerg Bergstedt am Samstag (06. Februar) von der Projektwerkstatt Reiskirchen fuer Dienstag (10. Februar) vorgeladen, um von ihm einen "genetischen Fingerabdruck" zu nehmen.
Begruendet wird diese Massnahme mit dem Vorwurf "gemeinschaedlicher Sachbeschaedigung mit politischem Hintergrund". In dieser Vorladung sieht HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke einen rechtswidrigen Eingriff in die Freiheitsrechte Bergstedts. Der Vorwurf einer Sachbeschaedigung rechtfertigt nach der Rechtsauffassung des Buergerrechtlers keineswegs eine solch weitreichende Massnahme. In dem Vorladungsschreiben wird Bergstedt die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe angedroht, wenn er nicht freiwillig eine Speichelprobe abliefert. Das Vorladungsschreiben gibt an, eine richterliche Anordnung fuer die Massnahme liege vor. Dazu stellt Hanke fest, dass der Richter-Vorbehalt fuer die Anordnung eines "genetischen Fingerabdrucks" die Anhoerung des Betroffenen durch den Richter zwingend vorschreibt. Eine solche Anhoerung - so beteuert Bergstedt - hat aber in seinem Fall nicht stattgefunden.
Demnach ist die Anordnung gesetzeswidrig. Nach Hankes Ansicht verstoesst sie zudem gegen das Uebermass-Verbot des Grundgesetzes. Der ausstellende Richter koennte sich mit dieser Verfuegung somit moeglicherweise selbst strafbar gemacht haben.
Mindestens einmal ist Bergstedt bereits Opfer einer unrechtmaessigen Polizeiaktion geworden. Eine Hausdurchsuchung in der Projektwerkstattt war im Nachhinein gerichtlich als rechtswidrig eingestuft worden. Dennoch laufen weiterhin Verfahren gegen den Aktivisten, der in der Vergangenheit zahlreiche politische Aktionen - beispielsweise gegen den hessischen Ministerpraesidenten Roland Koch - durchgefuehrt hat.
Die rechtswidrige Verfolgung Bergstedts wird die HU Mitte Maerz zum Thema zweier oeffentlicher Veranstaltungen machen. Dabei wird am Montag (15. Maerz) in Giessen auch der HU-Bundesvorsitzende Reinhard Mokros sprechen. Auch in Marburg soll wenige Tage vorher eine Podiumsdiskussion zum gleichen Thema stattfinden.
Die HU Hessen ist aeusserst besorgt ueber diese massiven Einschuechterungsversuche gegenueber einem "missliebigen" Freigeist. Der hessische Landesverband der groessten und aeltesten Buergerrechtsorganisation Deutschlands fordert die Giessener Polizei und Justiz auf, Bergstedts Freiheitsrechte uneingeschraenkt zu respektieren und zu rechtsstaatlichem Handeln zurueckzukehren.

Unabhaengige Prozessberichte:
http://www.hu-marburg.de/hu291203.shtml
http://niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/1729.html
(mit einem Link zu einem Auszug aus dem Schreiben der Justiz unter "Prozess")

A.S.H. | 10.02.04 09:37 | Permalink