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Prozeß gegen Holocaust-Leugner vor dem Landgericht Frankfurt (Oder)

Der Neonazi Horst Mahler liess sich die Gelegenheit für einen Besuch in der Oderstadt nicht nehmen. Zum Prozessauftakt gegen vier Holocaustleugner die am 10. Mai 2004 vor einer Schule in Bernau Flugblätter verteilt haben. Darin haben sie den Holocaust geleugnet. Unterzeichnet wurde das ganze mit „in Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich“.

Vor der Sicherheitsschleuse zum Schwurgerichtssaal am Landgericht Frankfurt (Oder) stehen etwa ein Dutzend Personen in „Reichsbürger“- und „Division Germania“-Pullis, unter ihnen auch Horst Mahler. Seine Lebensgefährtin und inzwischen mit einem vorläufigen Berufsverbot belegte Rechts-Anwältin Sylvia Stolz fehlt. Sie war am 14. Januar 2008 vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und wegen Fluchtgefahr noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Als Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel hatte sie im Prozeß den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestritten. Bis zu ihrer Inhaftierung verteidigte sie auch Dirk Reinecke, einen von vier Männern, die sich derzeit vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wegen Volksverhetzung verantworten müssen.

Die Verhandlung wird am 26. März um 9:15 Uhr fortgesetzt.

Dirk Reinecke (Jahrgang 1967), Wolfgang Hackert (Jahrgang 1938), Gerd Walther (Jahrgang 1946) und Rainer J. Link (Jahrgang 1952) wird vorgeworfen, am 10. Mai 2004 vor einer Schule in Bernau Flugblätter verteilt und darin den Holocaust geleugnet zu haben, unterzeichnet „in Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich“. Sie wurden in erster Instanz im November 2006 nach sieben Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Bernau zu einer Geldstrafe von jeweils 100 Tagessätzen verurteilt. Am 25. Februar 2008 begann nun die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).

Im Gerichtssaal herrscht eine angespannte Stimmung. Vor dem Betreten des Saales müssen sich alle Zuhörer einer Sicherheitskontrolle unterziehen, Personalausweise werden abgelichtet. Vor dem Saal befinden sich Kriminalpolizisten, im Saal Justizwachtmeister und Bereitschaftspolizei. Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages lehnt der Vorsitzende Richter einen Befangenheitsantrag der Angeklagten ab. Die in dem Antrag aufgestellten Behauptungen sind nicht glaubhaft gemacht und der Antrag im übrigen in Verschleppungsabsicht gestellt worden. Es folgt eine Vielzahl weiterer Beweisanträge. Mal geht es den Angeklagten um die Einstellung des Verfahrens, weil die Straftat verjährt sei, mal um den Ausschluß der Öffentlichkeit, dann um die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entlassung der Rechts-Anwältin Stolz aus der Haft oder um die Inaugenscheinnahme einer Luftschutztür. Da die mündlichen Begründungen dieser Anträge durch die Angeklagten kaum zu ertragen sind und der Gerichtssaal von den Angeklagten offensichtlich als Podium zur Verbreitung ihrer revisionistischen Thesen genutzt wird, hatte der Vorsitzende Richter schon am ersten Verhandlungstag angeordnet, daß Beweisanträge nur schriftlich eingereicht werden dürfen. Immer wieder versuchen die Angeklagten, diese Anordnung durch Erklärungen zu umgehen. Immer wieder unterbricht sie der Vorsitzende Richter dabei, ihre in Beweisanträge verpackte Propaganda vorzutragen, und droht mehrfach die Entfernung der Angeklagten aus dem Gerichtssaal an. Als der Angeklagte Walther die Schöffen schließlich damit bedroht, sie würden für ihr Verhalten wegen „Volksverleumdung“ und „Feindbegünstigung“ nach dem Reichsstrafgesetzbuch vor dem Volksgerichtshof zur Verantwortung gezogen, bricht der Vorsitzende Richter ab.

Die Angeklagten sind in bundesdeutschen Gerichtssäälen keine Unbekannten. Sie scharren sich als „Reichsbewegung“ um den Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler und werden regelmäßig wegen der Leugnung des Holocaust von den Gerichten verurteilt.

Quelle: Recherchegruppe Frankfurt (Oder)

Michal Stachura | 12.03.08 16:37 | Permalink