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"mitgehört und abgehört". Die Stasi und das Fernmeldewesen der DDR

[BStU] "Das besprechen wir lieber nicht am Telefon": Diese Grundregel kannten die meisten DDR-Bürger, hatte sich das in Artikel 31 der Verfassung der DDR verbriefte Fernmeldegeheimnis doch allzu häufig als Makulatur erwiesen. Tagtäglich verstieß das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bei seinen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen gegen das geltende Recht - mit Billigung der SED-Führung und ohne juristische Konsequenzen.

Wie wurden die illegalen Abhörmaßnahmen vorbereitet und realisiert? Welche Funktion hatte die Abteilung 26 des MfS? Wie sah die Zusammenarbeit der Staatssicherheit mit dem zuständigen Fernmeldewesen der DDR aus? Und was geschah mit den geheimpolizeilichen Dossiers?

Diesen und weiteren Fragen gingen am 31. Mai 2007 auf einer Veranstaltung der BStU im Museum für Kommunikation in Berlin die Politikwissenschaftlerin Sigrid Philipps, der Diplomphysiker Hans-Joachim König und die Historikerin Angela Schmole nach; Moderation. Andreas Schulze, Pressesprecher der BStU.

Wir präsentieren Ihnen an dieser Stelle Auszüge aus dieser Veranstaltung als Audiomitschnitte.

(Beachte: Folgender Link geht auf die Seite einer Bundesbehörde. Dort werden ja bekanntlich heute schon Verbindungsdaten dauerhaft mitgeloggt. Dabei wird z.B. auch der sog. Referrer festgehalten, d.h. von wo eineR auf die Seite gesurft ist, d.h. von hier.)

Bundes-Stasiunterlagenbeauftragte, 20.11.2007

A.S.H. | 20.11.07 22:00 | Permalink