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Haftverschonung für Dr. Andrej H.

Wie die Anwältin von Andrej H. gerade mitteilte ist Ihr Mandant soeben aus der Haft entlassen worden.

Rechtsanwältin Christina Clemm:

"Der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, sondern der Ermittlungsrichter am BGH hat meinen Mandanten nach Zahlung einer Kaution und unter Auferlegung verschiedener Auflagen von der Untersuchungshaft verschont.

Dies bedeutet, dass nach Ansicht des Ermittlungsrichters der Fluchtgefahr mit weniger einschneidenden Mitteln als der Untersuchungshaft begegnet werden kann.

Die Bundesanwaltschaft hat mitgeteilt, dass sie gegen diese Entscheidung in Beschwerde gehen werde.

Da uns eine Beschwerdebegründung noch nicht vorliegt, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte erteilen."

A.S.H. | 22.08.07 15:55 | Permalink