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Kanibalismus erlaubt, aber bitte mit Handschuhen

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Wehrhafte Demokratie: nichts hören; nichts sehen, nichts sagen

Die wehrhafte Demokratie trägt zuweilen seltsame Früchte. Im Kapitalismus ist der Kunde König, auch wenn er ein Nazi ist. Nur muss die Sache mit einer gewissen Sensibilität und Vertraulichkeit behandelt werden. Schließlich möchte man als echter Demokrat nicht gleich bei AntifaschistInnen als Nazi-Hausbank verschrien werden. In diesem Sinne ist eine außerordentliche Kündigung deshalb nach dem neusten Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (AZ: 9 U 31/06) rechtsmäßig. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Das Gericht stellte fest, dass eine Bank sich schriftlich dagegen verwahren kann, in der Öffentlichkeit mit der NPD in Verbindung gebracht zu werden. Die rechtsextreme Partei habe somit gegen eine gültige Vereinbarung mit der Bank verstoßen, als sie die Kundenverbindung in Flugblättern, Zeitungsanzeigen oder Spendenaufrufen erwähnt habe, heißt es dort.

Darin sah sie einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung und verwies auf die Stillschweigen-Vereinbarung. Das OLG sah in der Absprache keine unzulässige Einschränkung bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Bank habe auch nicht in «anstößiger Weise Druck ausgeübt noch eine erkennbare Zwangslage der NPD ausgenutzt», argumentierten die Richter. Außerdem sei die NPD nicht behindert gewesen, ihre Finanzgeschäfte abzuwickeln und zur politischen Willensbildung beizutragen.

In der ersten Instanz hatte die Partei noch Recht bekommen. Das Stuttgarter Landgericht hatte die fristlose Kündigung kassiert: Die politischen Ziele einer Partei dürften kein Anlass sein, ein Konto zu kündigen, hatte das Gericht argumentiert.

Michal Stachura | 13.03.07 09:19 | Permalink