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"Informationsfreiheit"

Das Bundesinnenministerium hat jetzt die "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ob davon auch die Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen betroffen ist, ist nicht bekannt. Wenn aber, beispielsweise, zukünftig nur noch Leute mit dem entsprechendem "Kleingeld" ihre Stasiakten einsehen können, dürfte das wohl das Ende dieses Kapitels der sogenannten "Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit" gewesen sein. Aber selbst wenn für Marianne Birthlers Laden, aus nachvollziehbar politischen Gründen, diesmal noch nicht das "Totenklöckchen" bimmeln solllte, ist "das neue und von einigen Datenschützern gefeierte Informationsfreiheitsgesetz – in der aktuell verabschiedeten Form – nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Oder drastischer ausgedrückt: Wir als Bürger können uns auch den Arsch damit abwischen" (Kai Raven)

[heise] "Die Höhe der darin festgesetzten Kosten, die auf den Bürger bei der seit Anfang des Jahres möglichen Abfrage von Akteninformationen bei Bundesbehörden zukommen, stößt insbesondere bei Medienverbänden auf scharfe Proteste. Vorab stand schon vor der Beratung des Informationsfreiheitsgesetzes zwar fest, dass die Behörden Gebühren bis zu 500 Euro für die Befriedigung des Interesses der Bürger erheben können würden. Überrascht hat nun aber eine Klausel, wonach selbst die Einsichtnahme von Akten direkt auf einem Amt mit Gebühren zwischen 15 und 500 Euro zu Buche schlagen soll."

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A.S.H. | 09.01.06 09:21 | Permalink