« Unser Rhythmus gegen ihren Rhythmus | Hauptseite | Nachrichtendienstlich-militaerischer Komplex »

Mehr als 2,8 Mill. Sozialhilfeempfänger in Deutschland 2003

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten am Jahresende 2003 in Deutschland rund 2,81 Mill. Personen in 1,42 Mill. Haushalten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (= sog. "Sozialhilfe im engeren Sinne"). Das waren 2,0% mehr als im Vorjahr. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt dient der Deckung des Grundbedarfs vor allem an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung (sog. "soziokulturelles Existenzminimum").

Die Sozialhilfequote (Anteil der Hilfebezieher an der jeweiligen Bevölkerung) erhöhte sich damit zum Jahresende 2003 auf 3,4% (Vorjahr: 3,3%). Für die Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch verschiedene Bevölkerungsgruppen ergaben sich dabei folgende Zusammenhänge:
– Frauen beanspruchen mit einer Quote von 3,7% relativ häufiger Sozialhilfe als
Männer (3,1%).
– Ausländer haben mit 8,4% eine deutlich höhere Sozialhilfequote als Deutsche
(2,9%).

Das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" (GSiG) bewirkte Änderungen in der Altersstruktur der Sozialhilfeempfänger. Dieses neue Sozialleistungsgesetz, das zum 1. Januar 2003 in Kraft trat, sieht für über 65-Jährige sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren eine eigenständige Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher stellt. Vor allem dadurch sank die Zahl der älteren Sozialhilfebezieher ab 65 Jahren zum Jahresende 2003 auf rund 98 000 Personen (– 48% gegenüber dem Vorjahr). Die Sozialhilfequote der älteren Menschen verringerte sich auf 0,7% (Vorjahr: 1,3%).

Für die Tatsache, dass am Jahresende 2003 über 65-jährige Personen neben den Leistungen des GSiG weiterhin zusätzlich Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) bezogen, gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen sind dies Personen, die einen erhöhten Bedarf haben, der von den Grundsicherungsleistungen nicht abgedeckt wird und aufstockende Sozialhilfe erforderlich macht (z.B. einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung). Zum anderen handelt es sich um Grundsicherungsempfänger, die mit Sozialhilfeempfängern – z.B. dem jüngeren Ehegatten – zusammen in einem Haushalt leben. Für die Angehörigen dieser Haushalte erfolgt für die Sozialhilfe eine gemeinsame Bedarfs- oder Anspruchsberechnung.

Für die übrigen Altersgruppen, die von der Einführung des GSiG in der Regel nicht betroffen waren, ergab sich 2003 eine andere Entwicklung. So stieg die Zahl der sozialhilfebedürftigen Kinder unter 18 Jahren auf rund 1,08 Mill. an. Im Vergleich zu 2002 entspricht dies einem Anstieg um 6,2%. Die Sozialhilfequote der Kinder erhöhte sich damit auf nunmehr 7,2% (Vorjahr: 6,7%).

1,63 Mill. Sozialhilfeempfänger waren am Jahresende 2003 zwischen 18 und 64 Jahre alt (+ 5,3% gegenüber dem Vorjahr). Die Sozialhilfequote dieser Altersgruppe lag bei 3,1% (Vorjahr: 2,9%). Im Wesentlichen ist die Zunahme der Sozialhilfebedürftigkeit in dieser Altersgruppe auf die gestiegene Zahl der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger zurückzuführen. Rund 836 000 Sozialhilfebezieher (47,0% aller Empfänger im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren) waren arbeitslos gemeldet; ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 14,3% gestiegen. 36,1% der arbeitslos gemeldeten Sozialhilfeempfänger erhielten auch Leistungen nach dem Arbeitsförderungsrecht (im Wesentlichen Arbeitslosengeld und -hilfe).

Am Jahresende 2003 lebten rund 2,12 Mill. Sozialhilfeempfänger im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) und 426 000 in den neuen Ländern (ohne Berlin). Während sich die Empfängerzahl im Westen gegenüber dem Vorjahr um 1,2% erhöhte, stieg sie im Osten Deutschlands mit 4,9% deutlich stärker. Dadurch liegt die Sozialhilfequote im Westen mit 3,2% nur noch geringfügig höher als im Osten (3,1%).

Die höchsten Sozialhilfequoten gab es Ende 2003 – wie in den Jahren zuvor – in den drei Stadtstaaten Bremen (9,2%), Berlin (7,7%) und Hamburg (6,9%). Unter den Flächenländern wiesen das Saarland sowie Schleswig-Holstein mit jeweils 4,1% die höchsten Quoten auf. Die niedrigsten Sozialhilfequoten verzeichneten Bayern (1,8%), Baden-Württemberg (2,1%) und Thüringen (2,3%).

Quelle und weitere Informationen:
http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2004/p3280081.htm

| 09.08.04 16:23 | Permalink