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Berliner Senat scheitert bei Abschiebung nach Kongo zum dritten Mal

Fluggesellschaft verweigerte erneut zwangsweise Beförderung des
Asylbewerbers

Berlin (epd). Der umstrittene Versuch des Berliner Senats, den
kongolesischen Asylbewerber Raphael Batoba nach elfjährigem
Aufenthalt in Deutschland in seine Bürgerkriegsheimat abzuschieben,
ist am Dienstag auf dem Flughafen Tegel auch im dritten Anlauf
gescheitert. Da der Passagier mit der Beförderung nicht einverstanden
gewesen sei, habe die Fluglinie sie aus Sicherheitsgründen abgelehnt,
teilte eine Sprecherin der Airline gegenüber epd in Berlin mit.

Mitte Juli waren bereits zwei Versuche fehlgeschlagen, den Kongolesen
abzuschieben. Eine darunter scheiterte ebenfalls an der Weigerung von
KLM, den Asylbewerber gegen seinen Willen auszufliegen.

Der Sprecher der Senatsinnenverwaltung, Peter Fleischmann, wertete
den erneuten Fehlschlag als «bedauerlich». Der Kongolese werde weiter
in Haft bleiben und «seine Abschiebung zeitnah neu organisiert». Für
Kritik am Brundesgrenzschutz, der für die Abwicklung der Rückführung
zuständig ist, sehe er «keinen Anlass».

Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat äußerte die Befürchtung,
dass die Senatsverwaltung entgegen aller Ankündigungen nun doch zu
anderen Mitteln greifen wird. «Vielleicht brauchte man mehrere
Fehlschläge, um einen Charterflug doch noch rechtfertigen zu können.»
Fleischmann bekräftigte hingegen, dass dies «derzeit kein Thema ist».
In Brandenburg soll demnächst ein weiterer kongolesischer
Asylbewerber per Charterflug abgeschoben werden.

Gegen die ausdrücklichen Voten der Leitung der Evangelischen Kirche
in Berlin-Brandenburg und des Berliner Flüchtlingsrates hatte die
Senatsinnenverwaltung in den vergangenen Tagen bereits mehrfach ihre
Absicht zur Abschiebung bekräftigt. Batoba habe in einem langjährigen
Verfahren alle Rechtsmittel ausgeschöpft und dabei nicht glaubhaft
machen können, dass ein Asylgrund besteht, so Fleischmann.

Der Innensenat habe den Fall noch einmal «durchgesehen» und auch den
neuen Asyllagebericht des Auswärtigen Amtes in die Entscheidung
einbezogen. Dieser bestätige, dass das Gebiet um Kinshasa ruhig sei
und «keine Repressalien» für Rückkehrer bekannt seien. Auch für eine
Überprüfung des Falles durch die Härtefallkommission des Landes, für
die sich der Flüchtlingsrat ausgesprochen hatte, habe es «nach
Dafürhalten unseres Hauses keinerlei Grund» gegeben, sagte der
Sprecher.

Der Fall war auch deswegen in die Schlagzeilen geraten, weil das
Auswärtige Amt kurz vor dem ersten Abschiebeversuch um einen Aufschub
bis zur Vorlage des neuen Lageberichtes über die Republik Kongo
gebeten hatte. Kirche und Flüchtlingsrat hatten wegen der
katastrophalen humanitären und menschenrechtlichen Lage, die in dem
schwarzafrikanischen Land auch nach Einsatz der EU-Friedenstruppen
herrsche, auf einen vorläufigen, generellen Abschiebestopp gedrängt.
(4119/19.08.2003)

Quelle: www.fluechtlingsrat-berlin.de

A.S.H. | 19.08.03 23:07 | Permalink